Die letztwillige Verfügung zur Niederschrift des Notars, und der Erbvertrag als bindende Fassung zwischen mehreren. Nach dem Termin folgt kein Vollzug im Register, sondern die amtliche Verwahrung und die Registrierung — beides Sache des Notariats.
Beteiligte, Vermögen, Wille. Ausweise werden ausgelesen; dieser Teil hängt nicht an der Urkundenart.
Der Katalog stuft diese Art als mittel standardisierbar ein und führt keine Pflichtfelder. Ein Entwurf entsteht deshalb nicht.
Vorlesen, unterzeichnen, versiegeln. Ihre Arbeit.
Der Katalog führt für diese Art keinen Vollzug. Die Ablieferung in die amtliche Verwahrung und die Meldung an das Zentrale Testamentsregister erledigt das Notariat; NotarFlow hat dafür heute keinen Schritt.
Gegliedert wird nach Geschäften, abgerechnet nach Bausteinen. Jeder Baustein ist einzeln buchbar und arbeitet auf demselben Vorgang; was er kostet, steht auf der Preisseite und nicht hier.
Eine Variante ist der Unterschied, den man nicht raten darf. Wo der Urkundenarten-Katalog eine Zeile dafür hat, steht es hier; wo er keine hat, steht das ebenfalls.
Eine Person verfügt allein und bleibt frei, die Verfügung jederzeit zu ändern. Der Katalog führt Testament und Erbvertrag als eine Art und unterscheidet die Gestaltungen heute nicht als Varianten.
Zwei Personen verfügen in einer Urkunde, mit Bindungswirkung nach dem ersten Todesfall. Eine andere Gestaltung als das Einzeltestament, im Katalog nicht getrennt geführt.
Bindend und regelmäßig mit Gegenleistung verbunden. Selten, gestalterisch anspruchsvoll, keine eigene Zeile im Katalog.
Dieser Abschnitt steht auf jeder Geschäfts-Seite. Jede Urkundenart zieht mit den Vorlagen Ihrer Kanzlei ein — zwei sind heute einsatzbereit, Ihre häufigste richten wir bei der Einrichtung zuerst ein.
Die Pflichtfelder und Varianten legen wir im Einrichtungsgespräch fest; die verlinkten Bausteine arbeiten heute schon an den Rändern des Geschäfts.
Die Registrierung nimmt das Notariat vor. Die Registrierung nimmt das Notariat wie gewohnt vor.
Was nach einem Todesfall zu tun ist, ist ein anderes Geschäft und steht nicht auf dieser Seite.
Pflichtteil, Bindungswirkung, Wiederverheiratung: das bespricht der Notar. Das System erzeugt Text und keine Belehrung.
Mittel standardisierbar heißt: hier ist die Rückfrage an den Notar der Normalfall und nicht die Ausnahme. Eine Software, die an dieser Stelle durchläuft, wäre schneller und schlechter.
Sieben Tage im vollen Umfang testen, ohne Vertrag und ohne Konto. Fachliche Rückmeldung zu diesem Geschäft ist uns lieber als eine Unterschrift.