URKUNDSGESCHÄFT · TESTAMENT UND ERBVERTRAG

Testament und Erbvertrag. Kein Vollzug, dafür Verwahrung.

Die letztwillige Verfügung zur Niederschrift des Notars, und der Erbvertrag als bindende Fassung zwischen mehreren. Nach dem Termin folgt kein Vollzug im Register, sondern die amtliche Verwahrung und die Registrierung — beides Sache des Notariats.

DER WEG DURCH DIE KANZLEI

Vier Stationen. NotarFlow arbeitet dort mit, wo Ihre Stunden liegen.

Erstbesprechung

NotarFlow arbeitet mit

Beteiligte, Vermögen, Wille. Ausweise werden ausgelesen; dieser Teil hängt nicht an der Urkundenart.

Entwurf und Kostenrechnung

noch nicht

Der Katalog stuft diese Art als mittel standardisierbar ein und führt keine Pflichtfelder. Ein Entwurf entsteht deshalb nicht.

Beurkundungstermin

Ihre Arbeit

Vorlesen, unterzeichnen, versiegeln. Ihre Arbeit.

Nach dem Termin

entfällt

Der Katalog führt für diese Art keinen Vollzug. Die Ablieferung in die amtliche Verwahrung und die Meldung an das Zentrale Testamentsregister erledigt das Notariat; NotarFlow hat dafür heute keinen Schritt.

WAS NOTARFLOW DAVON ÜBERNIMMT

Die Bausteine, die dieses Geschäft berühren.

Gegliedert wird nach Geschäften, abgerechnet nach Bausteinen. Jeder Baustein ist einzeln buchbar und arbeitet auf demselben Vorgang; was er kostet, steht auf der Preisseite und nicht hier.

VARIANTEN DIESES GESCHÄFTS

Was häufig vorkommt — und was die Ausnahme ist.

Eine Variante ist der Unterschied, den man nicht raten darf. Wo der Urkundenarten-Katalog eine Zeile dafür hat, steht es hier; wo er keine hat, steht das ebenfalls.

Einzeltestament

häufig

Eine Person verfügt allein und bleibt frei, die Verfügung jederzeit zu ändern. Der Katalog führt Testament und Erbvertrag als eine Art und unterscheidet die Gestaltungen heute nicht als Varianten.

Gemeinschaftliches Testament von Ehegatten

häufig

Zwei Personen verfügen in einer Urkunde, mit Bindungswirkung nach dem ersten Todesfall. Eine andere Gestaltung als das Einzeltestament, im Katalog nicht getrennt geführt.

Erbvertrag mit Pflichtteilsverzicht

selten

Bindend und regelmäßig mit Gegenleistung verbunden. Selten, gestalterisch anspruchsvoll, keine eigene Zeile im Katalog.

EHRLICHKEIT

Was bewusst bei Ihnen bleibt

Dieser Abschnitt steht auf jeder Geschäfts-Seite. Jede Urkundenart zieht mit den Vorlagen Ihrer Kanzlei ein — zwei sind heute einsatzbereit, Ihre häufigste richten wir bei der Einrichtung zuerst ein.

Entwurf für diese Art: richten wir mit Ihnen ein — die Ränder arbeiten schon

nicht enthalten

Die Pflichtfelder und Varianten legen wir im Einrichtungsgespräch fest; die verlinkten Bausteine arbeiten heute schon an den Rändern des Geschäfts.

Die Registermeldung bleibt beim Notariat

nicht enthalten

Die Registrierung nimmt das Notariat vor. Die Registrierung nimmt das Notariat wie gewohnt vor.

Nachlassabwicklung ist ein eigenes Geschäft

nicht enthalten

Was nach einem Todesfall zu tun ist, ist ein anderes Geschäft und steht nicht auf dieser Seite.

Die Gestaltungsberatung bleibt beim Notar

nicht enthalten

Pflichtteil, Bindungswirkung, Wiederverheiratung: das bespricht der Notar. Das System erzeugt Text und keine Belehrung.

STAND

Was der Katalog über dieses Geschäft sagt.

Der Weg zu Ihrer ersten Urkunde dieser Art.

Mittel standardisierbar heißt: hier ist die Rückfrage an den Notar der Normalfall und nicht die Ausnahme. Eine Software, die an dieser Stelle durchläuft, wäre schneller und schlechter.

Was die Bausteine kosten

Katalog-Eintrag · testament_erbvertrag
Status im Urkundenarten-Katalogrichten wir mit Ihnen ein
Pflichtfelderkeine
Vollzug laut Katalognein
Standardisierbarkeit laut Katalogmittel
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