Der Übergabevertrag überträgt Grundbesitz zu Lebzeiten, meist an die nächste Generation. Die Gestaltungen reichen von Wohnungsrecht und Nießbrauch über Pflegeverpflichtung und Gleichstellungsgeld bis zur Rückfallklausel — und genau diese Vielfalt ist der Grund, warum wir Ihren Entwurf an Ihrer Hausvorlage kalibrieren, bevor er läuft.
Beteiligte, Grundbesitz, Absicht. Ausweise und Grundbuchauszüge werden ausgelesen wie bei jedem anderen Geschäft auch — dieser Teil hängt nicht an der Urkundenart.
Hier hört es auf. Für den Übergabevertrag liegt keine Hausvorlage vor, und der Katalog nennt für ihn keine Gebührennummer. NotarFlow erzeugt für dieses Geschäft weder einen Entwurf noch eine Rechnung.
Unverändert Ihre Arbeit.
Ein Übergabevertrag mit Grundbesitz wird vollzogen, einer über bewegliches Vermögen nicht. Der Katalog sagt dazu „teils“ — die schwächste der drei möglichen Aussagen und die einzige, die hier belegbar ist.
Gegliedert wird nach Geschäften, abgerechnet nach Bausteinen. Jeder Baustein ist einzeln buchbar und arbeitet auf demselben Vorgang; was er kostet, steht auf der Preisseite und nicht hier.
Eine Variante ist der Unterschied, den man nicht raten darf. Wo der Urkundenarten-Katalog eine Zeile dafür hat, steht es hier; wo er keine hat, steht das ebenfalls.
In den Vollzugsunterlagen, die uns ein Notariat überlassen hat, führt die Antragsliste des Grundbuchamts beides: die Eintragung eines Nießbrauchs und die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit. Das ist der Beleg dafür, dass diese Gestaltung vorkommt — mehr sagt er nicht.
Ebenfalls in derselben Antragsliste belegt. Für den Vollzug heißt das ein weiterer Eintragungsantrag, für die Urkunde eine Klausel, die NotarFlow nicht kennt.
Der Vollzugsbogen derselben Unterlagen führt die Genehmigung des Betreuungsgerichts als eigenen Schritt. Ein Vollzug, der auf eine Genehmigung wartet, ist genau der Fall, für den der Fristen-Wächter gebaut ist.
Wird nicht im Grundbuch vollzogen. Ob und wie oft eine Kanzlei das beurkundet, ist eine der offenen Fragen des Aufnahme-Gesprächs und keine Angabe, die wir hier erfinden.
Dieser Abschnitt steht auf jeder Geschäfts-Seite. Jede Urkundenart zieht mit den Vorlagen Ihrer Kanzlei ein — zwei sind heute einsatzbereit, Ihre häufigste richten wir bei der Einrichtung zuerst ein.
Der Katalog-Eintrag wartet auf Ihre Hausvorlage, und das ist eine Entscheidung: aus den Unterlagen, die vorliegen, ließe sich eine plausible Feldliste bauen — Übergeber, Übernehmer, Grundbesitz, Wohnungsrecht, Pflegeverpflichtung, Gleichstellungsgeld, Rückfallklausel. Sie sähe aus wie Wissen und wäre geraten. Genau dagegen ist der Eintrag angelegt.
Ein Übergabevertrag sieht aus wie ein Beurkundungsverfahren über einen Vertrag, und genau diese Plausibilität ist die Falle. Welche Nummer je Gestaltung greift, sagt die Kostenrechnung des Notariats und niemand sonst. Eine geratene Nummer liefe in einen Betrag, den ein Mandant bezahlt.
In vielen Notariaten gehört dieses Geschäft zu den häufigsten — Zahlen nennen wir, sobald sie aus der Praxis belegt sind.
Was das Grundbuchamt einträgt, zeigen die Unterlagen. Welche Gestaltungen eine Kanzlei beurkundet, zeigen sie nicht — und die Kette folgt der Gestaltung.
Das erste Materialpaket eines Notariats ist gesichtet: vierundvierzig Blätter Vollzugsunterlagen, ein Mandanten-Datenblatt und eine echte Kostenberechnung — aber keine Urkunden-Hausvorlage. Nachgefordert ist sie als Datei und einmal ausgedruckt-und-gescannt. Bis sie da ist, bleibt dieser Eintrag leer.
Sieben Tage im vollen Umfang testen, ohne Vertrag und ohne Konto. Fachliche Rückmeldung zu diesem Geschäft ist uns lieber als eine Unterschrift.