URKUNDSGESCHÄFT · UNTERSCHRIFTSBEGLAUBIGUNG

Die Beglaubigung. Die Unterschrift, nicht der Inhalt.

Der Notar bezeugt, dass eine Unterschrift von der Person stammt, die sie vor ihm geleistet hat — über den Inhalt der Erklärung sagt der Vermerk nichts. Es ist das kürzeste Geschäft im Katalog und das am besten standardisierbare.

DER WEG DURCH DIE KANZLEI

Vier Stationen. NotarFlow arbeitet dort mit, wo Ihre Stunden liegen.

Anfrage und Termin

NotarFlow arbeitet mit

Meist kurzfristig und ohne Vorbereitung. Stammdaten und Ausweis werden ausgelesen; wer schon einmal da war, ist schon erfasst.

Entwurf

entfällt

Entfällt im Regelfall: beglaubigt wird eine Erklärung, die jemand mitbringt. Wo der Notar sie selbst entwirft, ist es eine andere Gestaltung.

Beglaubigungstermin

Ihre Arbeit

Unterschrift vor dem Notar, Vermerk darunter. Ihre Arbeit.

Nach dem Termin

entfällt

Diese Art kommt ohne Vollzugskette aus — beglaubigt, abgelegt, fertig. Wohin die beglaubigte Erklärung geht — Grundbuchamt, Registergericht, Behörde —, entscheidet der Fall.

WAS NOTARFLOW DAVON ÜBERNIMMT

Die Bausteine, die dieses Geschäft berühren.

Gegliedert wird nach Geschäften, abgerechnet nach Bausteinen. Jeder Baustein ist einzeln buchbar und arbeitet auf demselben Vorgang; was er kostet, steht auf der Preisseite und nicht hier.

VARIANTEN DIESES GESCHÄFTS

Was häufig vorkommt — und was die Ausnahme ist.

Eine Variante ist der Unterschied, den man nicht raten darf. Wo der Urkundenarten-Katalog eine Zeile dafür hat, steht es hier; wo er keine hat, steht das ebenfalls.

Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt

häufig

Löschungsbewilligung, Auflassungsvormerkung, Rangänderung: der häufigste Anlass einer Beglaubigung im Immobilienbereich. Der Katalog führt die Löschungsbewilligung zusätzlich als eigene Urkundenart.

Registeranmeldung

häufig

Handelsregister, Vereinsregister, Genossenschaftsregister. Ebenfalls häufig und ebenfalls in Minuten erledigt.

Beglaubigung mit Entwurf durch den Notar

selten

Dann ist der Entwurf die eigentliche Arbeit und die Beglaubigung der kleinere Teil. Der Katalog unterscheidet das heute nicht als Variante.

EHRLICHKEIT

Was bewusst bei Ihnen bleibt

Dieser Abschnitt steht auf jeder Geschäfts-Seite. Jede Urkundenart zieht mit den Vorlagen Ihrer Kanzlei ein — zwei sind heute einsatzbereit, Ihre häufigste richten wir bei der Einrichtung zuerst ein.

Die Inhaltsprüfung bleibt Amtssache

nicht enthalten

Der Beglaubigungsvermerk bezeugt die Unterschrift. Was in der Erklärung steht, ist damit weder geprüft noch bestätigt — von uns so wenig wie vom Vermerk.

Entwurf für diese Art: richten wir mit Ihrer Vorlage ein

nicht enthalten

Hoch standardisierbar — mit Ihrer Vorlage und den Pflichtfeldern aus dem Einrichtungsgespräch ist diese Art schnell einsatzbereit.

Eingereicht wird über Ihren Zugang

nicht enthalten

Wohin die Erklärung geht, entscheidet der Fall; eingereicht wird über Ihren Zugang.

Die Unterschrift bleibt vor dem Notar

nicht enthalten

Die Unterschrift wird vor dem Notar geleistet. NotarFlow ändert daran nichts und bietet keinen Weg daran vorbei.

STAND

Was der Katalog über dieses Geschäft sagt.

Der Weg zu Ihrer ersten Urkunde dieser Art.

Die kürzeste Art im Katalog — und genau deshalb eine der ersten, die wir bei der Einrichtung mit Ihnen scharf schalten.

Was die Bausteine kosten

Katalog-Eintrag · unterschriftsbeglaubigung
Status im Urkundenarten-Katalogrichten wir mit Ihnen ein
Pflichtfelderkeine
Gebührennummer hinterlegtKV 25100
Standardisierbarkeit laut Kataloghoch
DEMO

Sehen Sie es an einem echten Vorgang.

Sieben Tage im vollen Umfang testen, ohne Vertrag und ohne Konto. Fachliche Rückmeldung zu diesem Geschäft ist uns lieber als eine Unterschrift.