Ein Notaranderkonto ist gesetzlich die Ausnahme (§ 54a BeurkG) — und wo es gebraucht wird, führt NotarFlow es sicher: üblicherweise zahlt der Käufer direkt an den Verkäufer, sobald die Fälligkeit mitgeteilt ist. Wo ausnahmsweise verwahrt wird, duldet die Verwahrung keine Fehler — falsche Reihenfolge, fehlende Voraussetzung, versäumte Frist. NotarFlow führt die Verwahrungs-Kette als Checkliste und gleicht Belege ab. Geld bewegt ausschließlich Ihr Konto, nie das System. Das Geschäft, in dem es vorkommt
Dieser Baustein bleibt buchbar und bleibt gebaut — eigene Rechte, eigene Schublade, eigener Stand je Verwahrung. Er steht nur nicht mehr als eigenes Versprechen in der Navigation, sondern dort, wo er im Kanzleialltag vorkommt: als Variante des Kaufvertrags.
Je Verwahrung ist hinterlegt, was vor einer Auszahlung vorliegen muss: Treuhandauflagen erfüllt, Lastenfreistellung gesichert, Fälligkeit belegt. Der Stand jeder Voraussetzung ist jederzeit sichtbar.
Kontoauszüge des Anderkontos werden gelesen und den Verwahrungen zugeordnet. Eingänge, Ausgänge und Salden stehen neben dem Verwahrungsbuch; Abweichungen fallen sofort auf.
NotarFlow hat keinen Zugriff auf Ihr Anderkonto, keine Zahlungsschnittstelle, keine Freigabeknöpfe für Überweisungen. Es liest Belege, führt Checklisten und erinnert an Fristen. Angewiesen wird ausschließlich von Ihnen, in Ihrem Banking.
Einrichtung einmalig 3.999 €, inklusive Übernahme Ihrer Treuhand-Checklisten. Im Komplett-Paket mit allen Bausteinen deutlich günstiger.