Beim Grundstückskaufvertrag wechselt ein Grundstück den Eigentümer: beurkundet, im Grundbuch vollzogen, mit einer Kaufpreisfälligkeit, die an belegte Voraussetzungen gebunden ist. Es ist das Geschäft mit der längsten Kette nach dem Termin — Vormerkung, Anzeigen, Genehmigungen, Löschungsunterlagen, Fälligkeit, Umschreibung.
Wunsch, Beteiligte, Grundbesitz. Ausweise und Grunddaten werden aufgenommen; NotarFlow liest Personalausweise und Grundbuchauszüge aus, statt sie abtippen zu lassen.
Aus derselben Auslesung entstehen der Entwurf in Ihrer freigegebenen Vorlage und die Kostenrechnung nach GNotKG. Jeder Wert zeigt seine Herkunft: ein Klick springt an die Stelle im Dokument.
Die Urkunde wird vorgelesen und unterzeichnet. Daran ändert NotarFlow nichts und soll es nicht.
Vormerkung, Grunderwerbsteuer-Anzeige, Vorkaufsrechtsverzicht, Löschungsunterlagen, Fälligkeitsmitteilung, Eigentumsumschreibung. Für den Kaufvertrag ist diese Kette als einzige Urkundenart im Katalog beschrieben.
Gegliedert wird nach Geschäften, abgerechnet nach Bausteinen. Jeder Baustein ist einzeln buchbar und arbeitet auf demselben Vorgang; was er kostet, steht auf der Preisseite und nicht hier.
Eine Variante ist der Unterschied, den man nicht raten darf. Wo der Urkundenarten-Katalog eine Zeile dafür hat, steht es hier; wo er keine hat, steht das ebenfalls.
Die Grundschuld des Käufers wird in derselben oder einer zweiten Urkunde bestellt. Im Urkundenarten-Katalog ist sie eine eigene Art — und die am weitesten gebaute.
Das Anderkonto ist gesetzlich die Ausnahme (§ 54a BeurkG erlaubt Verwahrung nur bei berechtigtem Sicherungsinteresse): üblicherweise zahlt der Käufer direkt an den Verkäufer, sobald die Fälligkeit mitgeteilt ist — das gilt im Anwaltsnotariat wie im hauptberuflichen Notariat. Wo ausnahmsweise verwahrt wird, führt NotarFlow die Auszahlungsvoraussetzungen als Checkliste und gleicht die Kontoauszüge ab, die Sie hereingeben. Bewegt wird das Geld ausschließlich von Ihnen, in Ihrem Banking.
Kaufvertrag mit Bauverpflichtung, eigene Fälligkeitsstufen nach der Makler- und Bauträgerverordnung. Diese Gestaltung nehmen wir bei Bedarf gemeinsam mit Ihrer Kanzlei auf.
Der Katalog führt beides als eigene Art, Stand „geplant“. Sie sind kein Kaufvertrag und werden hier nur genannt, damit niemand sie darunter vermutet.
Dieser Abschnitt steht auf jeder Geschäfts-Seite. Jede Urkundenart zieht mit den Vorlagen Ihrer Kanzlei ein — zwei sind heute einsatzbereit, Ihre häufigste richten wir bei der Einrichtung zuerst ein.
Der Katalog führt den Grundstückskaufvertrag als „geplant“: die Vollzugskette ist beschrieben, die Pflichtfelder der Urkunde sind es nicht. Solange sie nicht mit dem Notar durchgesprochen sind, entsteht der Entwurf nach dem Pflichtfeld-Gespräch aus Ihrer Vorlage. Eine ausgedachte Feldliste sähe aus wie Wissen und wäre geraten.
NotarFlow hat keinen Kontozugriff und keine Zahlungsschnittstelle — weder für das Anderkonto noch daneben. Es hält fest, welche Voraussetzung erfüllt ist und welche fehlt; angewiesen wird in Ihrem Banking.
Das Verzeichnis führt die Bundesnotarkammer. NotarFlow bereitet den Eintrag vor und legt ihn Ihnen zur Bestätigung vor; geschrieben wird er von Ihnen.
Ob eine Gestaltung zulässig, sinnvoll oder für die Beteiligten die richtige ist, prüft NotarFlow nicht. Das ist Amtstätigkeit und bleibt es.
Die Art ist im Katalog angelegt; einsatzbereit wird sie mit Ihren Vorlagen und dem Pflichtfeld-Gespräch bei der Einrichtung — so entsteht sie aus Ihrer Praxis statt aus unserem Muster. Was auf dieser Seite als Baustein verlinkt ist, arbeitet heute an anderen Urkundenarten und an den Schritten nach dem Termin — nicht am Entwurf dieses Vertrags.
Sieben Tage im vollen Umfang testen, ohne Vertrag und ohne Konto. Fachliche Rückmeldung zu diesem Geschäft ist uns lieber als eine Unterschrift.