Mit der Grundschuldbestellung belastet der Eigentümer sein Grundstück zugunsten eines Kreditinstituts, regelmäßig mit Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung. Sie ist das Geschäft, an dem NotarFlow zuerst gemessen wurde.
Das Bestellungsformular der Bank kommt herein. NotarFlow liest es aus, zusammen mit dem Grundbuchauszug und den Ausweisen der Eigentümer.
Siebzehn Pflichtfelder sind belegt und getestet; was offen ist, zeigt das System klar an — es rät nie und wird Ihnen vorgelegt, statt still ergänzt zu werden. Die Kostenrechnung folgt der Gebührentabelle.
Vorlesen, unterzeichnen, ausfertigen. Ihre Arbeit.
Der Katalog führt für diese Art „teils“ Vollzug: die Eintragung läuft über das Grundbuchamt, die Übersendung an die Bank über Sie. Eine eigene Kette ist im Katalog nicht beschrieben — die Grundschuld taucht meist in der Kette des Kaufvertrags auf.
Gegliedert wird nach Geschäften, abgerechnet nach Bausteinen. Jeder Baustein ist einzeln buchbar und arbeitet auf demselben Vorgang; was er kostet, steht auf der Preisseite und nicht hier.
Eine Variante ist der Unterschied, den man nicht raten darf. Wo der Urkundenarten-Katalog eine Zeile dafür hat, steht es hier; wo er keine hat, steht das ebenfalls.
Die einzige Variante, die im Katalog belegt ist: ein Eigentümer als natürliche Person, ein Kreditinstitut als Gläubiger, Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung dinglich und in das persönliche Vermögen, ein Grundstück in einem Grundbuchblatt.
Kommt vor und ist im Katalog nicht als eigene Variante beschrieben. NotarFlow behandelt eine unbekannte Variante nicht als Sonderfall der bekannten, sondern meldet sie — raten wäre hier der teurere Fehler.
Etwa bei einer Grundschuld zugunsten von Angehörigen. Ebenfalls keine Zeile im Katalog, ebenfalls kein stiller Rückfall auf Variante A.
Dieser Abschnitt steht auf jeder Geschäfts-Seite. Jede Urkundenart zieht mit den Vorlagen Ihrer Kanzlei ein — zwei sind heute einsatzbereit, Ihre häufigste richten wir bei der Einrichtung zuerst ein.
Die Felder sind belegt, getestet und an Modellläufen gemessen; die fachliche Freigabe erteilt der Notar bei der Einrichtung — diese Stufe vergeben nicht wir. Diese Stufe vergibt der Notar und nicht das Entwicklungsteam.
NotarFlow bereitet vor und legt vor. Eingereicht wird von Ihnen, über Ihren Zugang.
Was die Unterwerfung für den Eigentümer bedeutet, erklärt der Notar. Das System erzeugt Text und keine Belehrung.
Gefüllt wird die Vorlage, die Sie freigegeben haben. Eine generische Fassung ersetzt sie nicht, sondern wird von ihr ersetzt.
„Einsatzbereit“ heißt: technisch verarbeitbar; die fachliche Freigabe erteilt Ihr Haus. Heute trägt kein Eintrag im Katalog den Stand „freigegeben“, und das ist kein Versehen — es liegt keine Freigabe vor, und der Katalog behauptet keine.
Sieben Tage im vollen Umfang testen, ohne Vertrag und ohne Konto. Fachliche Rückmeldung zu diesem Geschäft ist uns lieber als eine Unterschrift.